Kurz gesagt:
- Die Maklergebühr ist eine erfolgsabhängige Provision, die bei Immobilienkäufen in Deutschland und Mallorca gesetzlich geregelt ist. Seit 2020 müssen Käufer maximal die Hälfte der Provision zahlen, was Verhandlungsraum schafft. Bei hochwertigen Immobilien lässt sich die Provision oft auf 4 bis 5 Prozent reduzieren, wenn frühzeitig verhandelt wird.
Die Maklergebühr ist die erfolgsabhängige Provision, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird auch als Maklerprovision oder Maklercourtage bezeichnet und ist erst fällig, wenn der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Für Käufer und Verkäufer von Immobilien auf Mallorca ist die rolle der maklergebühr besonders relevant, da sie einen erheblichen Kostenfaktor darstellt. In Deutschland regelt seit Dezember 2020 ein eigenes Gesetz die Verteilung dieser Kosten zwischen Käufer und Verkäufer. Wer die Spielregeln kennt, kann gezielt verhandeln und bares Geld sparen.
Wie wird die Rolle der Maklergebühr berechnet und verteilt?

Die Gesamtprovision in Deutschland liegt typischerweise zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Käufer und Verkäufer teilen diese Kosten in der Regel hälftig, sodass jede Seite meist 3,57 % trägt. Das klingt zunächst überschaubar, summiert sich bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro jedoch auf je 17.850 Euro pro Partei.
Regionale Unterschiede bei der Provisionshöhe
Nicht überall in Deutschland gelten dieselben Sätze. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Gesamtsatz bei rund 5,95 %, was bei gleichem Kaufpreis eine spürbare Ersparnis bedeutet. Diese regionalen Abweichungen zeigen, dass die Provision kein starres Konstrukt ist, sondern durchaus Spielraum lässt.
| Bundesland | Gesamtprovision (inkl. MwSt.) | Anteil Käufer | Anteil Verkäufer |
|---|---|---|---|
| Bayern | ca. 5,95 % | ca. 2,975 % | ca. 2,975 % |
| Baden-Württemberg | ca. 5,95 % | ca. 2,975 % | ca. 2,975 % |
| Berlin, Brandenburg | ca. 7,14 % | ca. 3,57 % | ca. 3,57 % |
| Hamburg | ca. 6,25 % | ca. 3,125 % | ca. 3,125 % |
Für Mallorca-Käufer ist dieser Vergleich nützlich, weil er zeigt, dass Provisionen verhandelbar sind und nicht als unveränderlich gelten sollten. Wer eine Villa in Cala D'Or oder eine Finca im Südosten der Insel erwirbt, sollte die Gebührenfrage frühzeitig ansprechen.
Profi-Tipp: Rechnen Sie die Provision immer auf den konkreten Kaufpreis hoch, bevor Sie Angebote vergleichen. Bei einer Luxusvilla für 1,5 Millionen Euro macht ein halber Prozentpunkt Unterschied bereits 7.500 Euro aus.

Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen die Maklergebühr?
Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten vom 23. Dezember 2020 schreibt vor, dass Käufer von Wohneigentum maximal 50 % der Gesamtprovision tragen müssen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Dieses Gesetz gilt ausschließlich für natürliche Personen und schützt Verbraucher beim Erwerb von Wohnimmobilien. Gewerbliche Käufer und Gewerbeimmobilien sind von dieser Regelung ausgenommen.
Beim Thema Vermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. In der Praxis ist das meist der Vermieter, mit einer gesetzlich gedeckelten Obergrenze von zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Mieter zahlen nur dann, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundsätze im Überblick:
- Erfolgsprinzip: Die Provision wird erst fällig mit dem wirksamen Abschluss des Kaufvertrags. Vorauszahlungen sind unzulässig.
- Hälftige Teilung: Bei Doppeltätigkeit des Maklers für beide Parteien muss die Provision exakt hälftig geteilt werden. Nachlässe an eine Seite gelten automatisch auch für die andere.
- Zahlungsnachweis: Käufer können ihre Zahlungspflicht daran koppeln, dass der Verkäufer seine Hälfte nachweislich bereits gezahlt hat.
- Bestellerprinzip bei Miete: Gilt seit 2015 für Vermietungen, nicht für Kaufverträge.
- Ausnahmen: Gewerbliche Transaktionen unterliegen nicht der gesetzlichen Kostenteilung von 2020.
Wichtig zu wissen: Makler dürfen keine Vorauszahlungen fordern. Die Provision entsteht rechtlich erst in dem Moment, in dem der Kaufvertrag notariell beurkundet und rechtswirksam ist. Wer vor Vertragsabschluss zur Zahlung aufgefordert wird, sollte das kritisch hinterfragen.
Maklergebühr und Provision: Gibt es rechtliche Unterschiede?
Maklergebühr, Maklerprovision und Maklercourtage sind rechtlich vollständig gleichgestellt. Alle drei Begriffe bezeichnen dieselbe erfolgsabhängige Vergütung für die Vermittlungsleistung des Maklers. Wer einen dieser Begriffe im Vertrag liest, meint dasselbe.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Begriff, sondern im Vertrag selbst. Dort sind Höhe, Fälligkeit und Zahlungspflicht festgelegt. Ein Maklervertrag, der keine klare Regelung zur Fälligkeit enthält, kann im Streitfall zu Problemen führen.
Folgende Punkte sollten Sie beim Lesen eines Maklervertrags prüfen:
- Höhe der Provision: Ist der Prozentsatz klar ausgewiesen, inklusive Mehrwertsteuer?
- Fälligkeit: Ist festgehalten, dass die Zahlung erst nach Kaufvertragsabschluss erfolgt?
- Aufteilung: Ist geregelt, welcher Anteil auf Käufer und welcher auf Verkäufer entfällt?
- Doppeltätigkeit: Ist der Makler für beide Parteien tätig? Dann gilt § 656c BGB mit Gleichbehandlungspflicht.
Profi-Tipp: Lassen Sie den Maklervertrag vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt oder einem erfahrenen Immobilienberater prüfen. Besonders bei Immobilien auf Mallorca kommen zusätzlich spanische Rechtsvorschriften ins Spiel, die den deutschen Rahmen ergänzen.
Wie lassen sich Maklergebühren beim Immobilienkauf auf Mallorca senken?
Die Provision ist gesetzlich nicht gedeckelt. Das bedeutet: Sie ist verhandelbar. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, kann die bedeutung der maklergebühr für sein Budget spürbar reduzieren. Gerade bei hochwertigen Immobilien wie einer exklusiven Villa in Pollensa oder einem Appartement mit Meerblick in Porto Colom lohnt sich die Verhandlung besonders.
Hier sind konkrete Schritte, die Sie vor und während der Verhandlung gehen können:
- Marktlage einschätzen: In einem Käufermarkt mit vielen Angeboten haben Sie mehr Verhandlungsspielraum als in einem Verkäufermarkt. Informieren Sie sich über aktuelle Angebote auf Mallorca, bevor Sie verhandeln.
- Vergleichsangebote einholen: Sprechen Sie mit mehreren Maklern und vergleichen Sie deren Konditionen. Wettbewerb unter Anbietern wirkt als natürlicher Kostendämpfer.
- Hohen Kaufpreis als Argument nutzen: Bei Objekten ab 800.000 Euro aufwärts ist eine reduzierte Provision von 4–5 % keine Seltenheit. Der absolute Betrag bleibt für den Makler attraktiv, auch wenn der Prozentsatz sinkt.
- Frühzeitig ansprechen: Warten Sie nicht bis kurz vor Vertragsabschluss. Wer die Gebührenfrage zu Beginn der Zusammenarbeit klärt, verhandelt aus einer stärkeren Position.
- Vertrag genau lesen: Achten Sie darauf, dass keine versteckten Zusatzgebühren für Exposé, Besichtigungen oder Beratung anfallen. Diese sind bei einer erfolgsabhängigen Provision nicht zulässig.
- Zahlungszeitpunkt absichern: Koppeln Sie Ihre Zahlungspflicht schriftlich an den Nachweis der Verkäuferzahlung, um Zahlungssicherheit zu gewährleisten.
Wer die Verhandlungsstrategie für Mallorca-Immobilien kennt, spart nicht nur bei der Provision, sondern oft auch beim Kaufpreis selbst.
Wie wirkt sich die Rechtslage seit 2020 auf Käufer und Verkäufer aus?
Das Gesetz von 2020 hat den Immobilienmarkt spürbar verändert. Käufer von Wohneigentum sind seither besser geschützt, weil sie maximal die Hälfte der Gesamtprovision tragen müssen. Das klingt selbstverständlich, war es aber bis 2020 nicht. Zuvor konnten Verkäufer die gesamte Provision auf den Käufer abwälzen.
Die praktischen Folgen für Mallorca-Interessenten sind konkret:
- Kostensicherheit für Käufer: Wer eine Wohnimmobilie erwirbt, weiß, dass er maximal 50 % der vereinbarten Provision zahlt. Das erleichtert die Budgetplanung erheblich.
- Intensiverer Wettbewerb unter Maklern: Das Gesetz hat den Wettbewerb intensiviert, weil Makler nun beide Parteien als Kunden betrachten und pflegen müssen. Das kommt der Servicequalität zugute.
- Achtung bei gewerblichen Käufen: Wer eine Gewerbeimmobilie oder ein Restaurant auf Mallorca erwirbt, fällt nicht unter die Schutzregelung. Hier gelten die frei verhandelten Konditionen.
Hinweis für Mallorca-Käufer: Das deutsche Gesetz von 2020 gilt für Transaktionen in Deutschland. Beim Kauf auf Mallorca gelten spanische Rechtsvorschriften. Dennoch sind die Grundprinzipien, insbesondere Transparenz, Erfolgsprinzip und Verhandlungsbereitschaft, universell anwendbar. Ein erfahrener lokaler Makler kennt die spanischen Regeln und erklärt Ihnen die Unterschiede.
Die Fälligkeit der Provision ist oft falsch verstanden. Käufer und Verkäufer haben nach Vertragsabschluss typischerweise 7–14 Tage Zeit zur Zahlung. Wer das weiß, kann seine Liquidität besser planen und muss nicht am Tag der Beurkundung sofort zahlen.
Wichtige Erkenntnisse
Die Maklergebühr ist eine gesetzlich geregelte, erfolgsabhängige Provision, die Käufer und Verkäufer seit 2020 in Deutschland hälftig tragen, wobei Verhandlungen besonders bei hochwertigen Immobilien auf Mallorca erhebliche Ersparnisse ermöglichen.
| Punkt | Details |
|---|---|
| Gesetzliche Kostenteilung | Seit Dezember 2020 tragen Käufer maximal 50 % der Gesamtprovision beim Wohnimmobilienkauf. |
| Typische Provisionshöhe | Die Gesamtprovision liegt zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. |
| Erfolgsprinzip beachten | Die Provision wird erst nach rechtswirksamem Kaufvertragsabschluss fällig, Vorauszahlungen sind unzulässig. |
| Verhandlungsspielraum nutzen | Bei hochwertigen Immobilien ab 800.000 Euro sind reduzierte Provisionssätze von 4–5 % realistisch verhandelbar. |
| Zahlungssicherheit absichern | Käufer können ihre Zahlung an den Nachweis der Verkäuferzahlung koppeln, um finanzielle Risiken zu minimieren. |
Meine Einschätzung zur Maklergebühr auf Mallorca
Nach vielen Jahren im Mallorca-Immobilienmarkt beobachte ich immer wieder dasselbe Muster: Käufer akzeptieren die Provision kommentarlos, weil sie glauben, sie sei nicht verhandelbar. Das ist ein teurer Irrtum. Gerade auf Mallorca, wo Kaufpreise für Villen in Cala D'Or, Porto Petro oder Andratx schnell die Millionengrenze überschreiten, macht eine Verhandlung über die Provisionshöhe einen erheblichen Unterschied.
Was mich in der Praxis am meisten überrascht: Viele Käufer kennen das Gesetz von 2020 nicht. Sie wissen nicht, dass sie bei einer Doppeltätigkeit des Maklers Anspruch auf exakt hälftige Teilung haben. Und sie wissen nicht, dass sie erst zahlen müssen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat. Dieses Wissen verschiebt die Verhandlungsposition erheblich.
Mein ehrlicher Rat: Sprechen Sie die Gebührenfrage beim ersten Gespräch mit dem Makler an, nicht erst beim Notartermin. Ein seriöser Makler wird das nicht als Affront werten, sondern als Zeichen, dass Sie vorbereitet sind. Wer die Rolle von Maklern auf Mallorca versteht, erkennt auch, wann eine Provision ihren Preis wert ist und wann nicht.
— Renate
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FAQ
Was ist eine Maklergebühr genau?
Die Maklergebühr ist die erfolgsabhängige Vergütung, die ein Makler für die Vermittlung eines Immobilienkauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird auch als Maklerprovision oder Maklercourtage bezeichnet und ist erst nach Vertragsabschluss fällig.
Wie hoch ist die Maklergebühr beim Hausverkauf in Deutschland?
Die Gesamtprovision liegt typischerweise zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Käufer und Verkäufer teilen diese Kosten seit 2020 gesetzlich hälftig.
Kann ich die Maklergebühr verhandeln?
Ja, die Provision ist gesetzlich nicht gedeckelt und damit verhandelbar. Besonders bei hochwertigen Immobilien sind reduzierte Sätze realistisch, wenn Sie das Gespräch frühzeitig suchen.
Gilt das deutsche Gesetz zur Kostenteilung auch für Mallorca?
Das deutsche Gesetz von 2020 gilt nur für Transaktionen in Deutschland. Beim Kauf einer Ferienimmobilie in Spanien gelten spanische Rechtsvorschriften. Die Grundprinzipien wie Erfolgsprinzip und Verhandlungsbereitschaft sind jedoch universell anwendbar.
Wann muss ich die Maklergebühr zahlen?
Die Provision wird erst nach dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags fällig. Vorauszahlungen sind unzulässig. Nach Vertragsabschluss stehen Käufern und Verkäufern typischerweise 7–14 Tage zur Zahlung zur Verfügung.

