Ja, Sie können Ihre Immobilie auf Mallorca auch mit einem laufenden Mietvertrag verkaufen. Rechtlich ist das in Spanien grundsätzlich zulässig, der Mietvertrag bleibt dabei bestehen und geht auf den Käufer über. Die Mieterrechte ändern sich durch den Eigentümerwechsel nicht. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre Vertragsunterlagen und informieren Sie potenzielle Käufer offen über die bestehende Vermietung.
Kurz gesagt:
- Ein laufender Mietvertrag bleibt beim Verkauf auf Mallorca bestehen, und der Käufer tritt automatisch in die Rechte und Pflichten des Mieters ein.
- Mietverträge mit unbefristeter Laufzeit verlängern sich automatisch, während befristete Verträge in der Regel unverändert weiterlaufen, unabhängig vom Eigentümerwechsel.
- Die aktuelle Miete im Vergleich zum Marktpreis und die verbleibende Restlaufzeit beeinflussen den Immobilienpreis maßgeblich.
- Das Vermarkten der Immobilie sollte nur nach Absprache mit dem Mieter erfolgen, um Verzögerungen und Missverständnisse zu vermeiden.
- Professionelle Unterstützung durch Makler und Anwälte erleichtert den Verkaufsprozess und stellt eine rechtssichere Abwicklung sicher.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen: Welche Rechte hat der Mieter beim Verkauf?
- Wie ein Mieter Preis und Käuferkreis verändert
- So verkaufen Sie eine vermietete Wohnung auf Mallorca Schritt für Schritt
- Dokumente, Steuern und Fristen beim Verkauf mit Mieter
- Welche Rolle übernehmen Makler und Anwalt beim Verkauf?
- Leerstand oder Verkauf mit Mieter: Was lohnt sich wirklich?
- Ihr Verkauf mit Mieter, professionell begleitet
- Quellen
- FAQ
Rechtliche Grundlagen: Welche Rechte hat der Mieter beim Verkauf?
Der Käufer einer vermieteten Wohnung auf Mallorca tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Er übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten des bisherigen Eigentümers, inklusive Kaution und vereinbarter Konditionen. Ein Verkauf ist also kein Kündigungsgrund. Das spanische Mietrecht (Ley de Arrendamientos Urbanos) schützt Mieter in Wohnraumverträgen besonders stark, und Kündigungen durch den neuen Eigentümer sind nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen. Bei einem befristeten Vertrag läuft die vereinbarte Mindestlaufzeit einfach weiter, unabhängig vom Eigentümerwechsel. Näheres zu den gesetzlichen Mindestlaufzeiten erklärt unser Beitrag zum Mietrecht auf Mallorca.
Das sogenannte Vorkaufsrecht des Mieters, tanteo y retracto, spielt bei privaten Wohnungsverkäufen normalerweise keine Rolle. Relevant wird es fast nur bei geförderten Wohnungen oder bestimmten kommunalen Regelungen, die einzelne Gemeinden auf Mallorca für Sozialwohnungen erlassen haben. Für die allermeisten Verkäufer betrifft das die eigene Immobilie also nicht.
Beachten Sie außerdem:
- Der Mietvertrag muss dem Käufer vollständig und unverändert vorgelegt werden.
- Kündigungen wegen Eigenbedarf des neuen Eigentümers sind gesetzlich eng begrenzt und meist nur bei ausdrücklicher Vertragsklausel möglich.
- Eine anwaltliche Prüfung des laufenden Mietvertrags vor der Vermarktung erspart später böse Überraschungen.
Wie ein Mieter Preis und Käuferkreis verändert
Ein bestehender Mietvertrag verändert den Käuferkreis deutlich. Eigennutzer, die selbst einziehen wollen, schrecken meist zurück, wenn sie den bisherigen Mieter nicht kurzfristig loswerden können. Anleger sehen das oft anders. Für sie bedeutet ein laufender Mietvertrag eine sofortige Rendite ohne Leerstandsrisiko, und genau solche Objekte werden auf Mallorca regelmäßig gezielt an Investoren verkauft.
Der Preis reagiert auf zwei Faktoren: die Höhe der aktuellen Miete im Vergleich zum Marktniveau und die verbleibende Vertragslaufzeit. Eine Wohnung deutlich unter Marktmiete kann einen Preisabschlag rechtfertigen, während ein Vertrag mit stabilem, ortsüblichem Mietzins und überschaubarer Restlaufzeit sogar als Verkaufsargument dient.
Für die Praxis lohnt sich Folgendes:
- Besichtigungen nur nach Absprache mit dem Mieter und mit angemessener Vorlaufzeit organisieren.
- Interessenten von Anfang an klar auf die bestehende Vermietung hinweisen, um Zeitverschwendung zu vermeiden.
- Die Vermarktung gezielt auf Kapitalanleger ausrichten, etwa über Exposés, die Mietrendite und Vertragslaufzeit hervorheben statt nur Wohnkomfort.
Wer beide Zielgruppen offenhalten will, sollte den Preis realistisch zwischen beiden Szenarien ansetzen und im Exposé transparent kommunizieren.
So verkaufen Sie eine vermietete Wohnung auf Mallorca Schritt für Schritt
Ein strukturierter Ablauf schützt Sie vor Verzögerungen beim Notartermin und vor Streit mit dem Käufer. Unser ausführlicher Leitfaden zum Immobilienverkauf auf Mallorca geht auf jeden dieser Punkte im Detail ein.
- Dokumente zusammenstellen. Energiezertifikat, Nota Simple, aktueller IBI-Nachweis und Cédula de Habitabilidad müssen vorliegen, bevor Sie überhaupt inserieren.
- Bewertung und Preis festlegen. Berücksichtigen Sie dabei ausdrücklich die Auswirkung des Mietvertrags auf den erzielbaren Preis, wie oben beschrieben.
- Vermarktung starten. Ein mehrsprachiges Exposé auf Deutsch, Englisch und Spanisch erreicht sowohl lokale Investoren als auch internationale Käufer.
- Contrato de Arras abschließen. Dieser Reservierungsvertrag ist rechtlich bindend und regelt Anzahlung, Fristen und Rücktrittsfolgen.
- Übergabe beim Notar. Zahlungsmodalitäten, Kautionsübergabe und Mietvertragsübertragung werden hier final dokumentiert.
Profi-Tipp: Lassen Sie den Arras-Vertrag unbedingt von einem Anwalt gegenlesen, bevor Sie unterschreiben. Er bindet Sie rechtlich, und Fehler in diesem frühen Stadium lassen sich später kaum noch korrigieren.
Dokumente, Steuern und Fristen beim Verkauf mit Mieter
Ohne die richtigen Papiere kommt kein Notartermin zustande. Zu den Pflichtdokumenten zählen das Certificado Energético, die Escritura Pública, die Nota Simple aus dem Grundbuch, der IBI-Nachweis und die Cédula de Habitabilidad. Eine vollständige Übersicht dazu bietet unser Leitfaden zu Dokumenten für den Immobilienkauf.
Steuerlich fallen beim Verkauf mehrere Posten an:
- Kapitalertragsteuer (IRPF für Residenten, IRNR für Nicht-Residenten) auf den erzielten Gewinn.
- Plusvalía Municipal, eine kommunale Abgabe auf die Wertsteigerung des Grundstücks seit dem letzten Eigentümerwechsel.
- 3 %-Einbehalt bei Nicht-Residenten: Der Käufer muss diesen Betrag einbehalten und ans spanische Finanzamt abführen, als Vorauszahlung auf die spätere Steuerschuld des Verkäufers.
Ein Steuerberater vor Ort erkennt schnell, welche Freibeträge oder Anrechnungen im konkreten Fall greifen, gerade bei Nicht-Residenten mit komplexeren Konstellationen. Planen Sie die Dokumentenbeschaffung frühzeitig ein: Manche Bescheinigungen, etwa die Cédula de Habitabilidad, dauern je nach Gemeinde mehrere Wochen.
Welche Rolle übernehmen Makler und Anwalt beim Verkauf?
Ein Makler mit Erfahrung in vermieteten Objekten übernimmt weit mehr als die reine Vermittlung. Er bewertet die Immobilie unter Berücksichtigung des laufenden Mietvertrags, identifiziert passende Investoren und erstellt ein Exposé, das die Mietsituation transparent darstellt statt sie zu verschweigen. Mehrsprachige Besichtigungstermine, oft mit internationalen Interessenten, gehören ebenfalls zum Tagesgeschäft.
Der Anwalt oder Notar sichert den Prozess rechtlich ab: Er prüft den Contrato de Arras, kontrolliert die Kaufvertragsklauseln zur Mietübernahme und begleitet die steuerliche Abwicklung.
Lokale Marktkenntnis macht dabei einen spürbaren Unterschied. Ein Objekt in Porto Colom bewertet sich anders als eine Wohnung in Palma oder eine Finca im Südosten der Insel, und Makler mit nachweisbarer Präsenz in der jeweiligen Gemeinde verkaufen nachweislich schneller. Hier fließt langjährige Erfahrung im Immobilienmarkt auf Mallorca, besonders im Südosten und inselweit, ein.
Profi-Tipp: Fragen Sie einen Makler gezielt nach Referenzen in Ihrer konkreten Gemeinde, nicht nur nach allgemeiner Mallorca-Erfahrung. Der Unterschied zwischen Cala D'Or und Santa Ponsa ist größer, als viele Verkäufer annehmen.

Leerstand oder Verkauf mit Mieter: Was lohnt sich wirklich?
Manche Eigentümer glauben, ein leerer Verkauf bringe automatisch den besseren Preis. Das stimmt nur bedingt. Leerstand lohnt sich vor allem, wenn Sie gezielt Eigennutzer ansprechen wollen oder die Immobilie durch Renovierung deutlich aufwerten können, bevor sie auf den Markt kommt.
Ein Verkauf mit laufendem Mietvertrag hat dagegen einen unterschätzten Vorteil: Sie erzielen weiterhin Mieteinnahmen, während der Verkaufsprozess läuft, und Investoren schätzen genau diese sofortige Rendite ohne Leerstandsphase. Gerade bei stabilen, langfristigen Mietverhältnissen verläuft der Abschluss mit Kapitalanlegern oft schneller als bei Eigennutzern, die erst noch Finanzierung und Umzug organisieren müssen.
Am Ende bleibt es eine individuelle Kosten-Nutzen-Rechnung: entgangene Mieteinnahmen während des Leerstands gegen einen möglicherweise höheren Verkaufspreis. Wer diese Zahlen nicht selbst durchrechnen will, sollte sich vom Makler eine konkrete Vergleichsrechnung erstellen lassen.
— Renate
Ihr Verkauf mit Mieter, professionell begleitet
Ein Verkauf mit laufendem Mietvertrag verlangt genau die Kombination, die Mallorca-Immobilien seit 46 Jahren bietet: Marktkenntnis im Südosten und inselweit, mehrsprachige Betreuung auf Deutsch, Spanisch und Englisch, und ein Blick für Investoren, die vermietete Objekte gezielt suchen.
Statt sich allein durch Arras-Vertrag, Steuerfragen und Mieterrechte zu arbeiten, übernehmen wir die Bewertung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung des bestehenden Mietvertrags, erstellen ein zielgruppengenaues Exposé und koordinieren Besichtigungen mit Investoren und Eigennutzern gleichermaßen. Unser Verkaufsangebot richtet sich an Eigentümer im gesamten Inselgebiet, mit besonderem Schwerpunkt im Südosten Mallorcas. Fordern Sie über unsere Website eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihrer vermieteten Immobilie an und klären Sie in einem persönlichen Gespräch, welche Käufergruppe für Ihren Fall am realistischsten ist.
Quellen
Zur Vertiefung der rechtlichen und steuerlichen Aspekte lohnt sich der Ratgeber zum Immobilienverkauf auf Mallorca sowie ein Praxisbeispiel eines Verkaufsfalls mit vierjährigem Mietvertrag in Palma. Wer sich mit der Investorenperspektive beschäftigt, findet ergänzende Einblicke im Beitrag über den Verkauf vermieteter Wohnungen in Palma.
FAQ
Was passiert mit dem Mieter, wenn ich die Wohnung verkaufe?
Der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen und geht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der Mieter muss weder ausziehen noch neu verhandeln, seine Rechte und Pflichten bleiben identisch.
Was tun, wenn der Eigentümer die vermietete Wohnung verkaufen will?
Als Mieter müssen Sie einem Verkauf nicht zustimmen, da er Ihren Vertrag nicht berührt. Als Eigentümer sollten Sie den Mieter frühzeitig informieren und Besichtigungen fair mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen.
Kann ich als Eigentümer den Mieter wegen des Verkaufs kündigen?
Ein Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Kündigungen sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei ausdrücklicher Eigenbedarfsklausel im ursprünglichen Vertrag.
Wie verkaufe ich meine Immobilie auf Mallorca ohne hohe Zusatzkosten?
Eine kostenlose Erstbewertung, wie sie Mallorca-Immobilien anbietet, spart die Kosten einer unabhängigen Gutachterbewertung im Vorfeld. Notwendige Ausgaben bleiben trotzdem Energiezertifikat, Notarkosten und die anfallenden Steuern wie Plusvalía Municipal.
Gilt beim Verkauf mit Mieter ein Vorkaufsrecht?
Das Vorkaufsrecht (tanteo y retracto) betrifft private Wohnungsverkäufe auf Mallorca in der Regel nicht. Relevant wird es fast ausschließlich bei geförderten Wohnungen oder speziellen kommunalen Regelungen.

