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Golden Visa Spanien 2026: Status und sichere Alternativen

12. September 2026
Golden Visa Spanien 2026: Status und sichere Alternativen

Die Golden Visa in Spanien kann seit dem 3. April 2025 nicht mehr neu beantragt werden. Grundlage dafür ist die Ley Orgánica 1/2025, die alle Investitionsrouten zur Aufenthaltserlaubnis abgeschafft hat. Bereits erteilte Visa bleiben in der Regel verlängerbar, für Neuanträge gibt es 2026 aber nur noch Alternativen wie die Residencia No Lucrativa, das Digital Nomad Visa oder Unternehmervisa.


Kurz gesagt:

  • Neue Antragsteller auf Golden Visa in Spanien sind seit dem 3. April 2025 ausgeschlossen, erhalten aber weiterhin Verlängerungen für bestehende Visa.
  • Immobilienkäufer können weiterhin erwerben, aber der Kauf garantiert keinen automatischen Aufenthalt mehr, da die rechtliche Grundlage dafür entfällt.
  • Für 2026 stehen Alternativen wie die Residencia No Lucrativa, das Digital Nomad Visa und das Startup-Visum mit unterschiedlichen Anforderungen und Dauer zur Verfügung.
  • Investoren müssen bei der Antragstellung über die UGE‑CE deutlich strengere Prüfungen der Mittelherkunft bestehen, was die Bearbeitungszeit verlängert.
  • Bereits erteilte Golden Vises bleiben gültig, ein Modalitätswechsel ist aber nur schwer möglich und sollte frühzeitig rechtlich geklärt werden.

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Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Lage: Was hat die Ley Orgánica 1/2025 geändert?

Die Ley Orgánica 1/2025 wurde veröffentlicht und trat nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 3. April 2025 endgültig in Kraft. Damit endete eine Ära, die 2013 mit der Ley 14/2013 begonnen hatte. Genau diese Artikel, nämlich 63 bis 67 der alten Regelung, wurden ersatzlos gestrichen. Sie bildeten die Rechtsgrundlage für die klassischen Investitionsrouten.

Konkret bedeutet das: Wer künftig eine Aufenthaltserlaubnis über eine reine Kapitalinvestition erhalten wollte, findet dafür keine Rechtsgrundlage mehr. Betroffen sind sämtliche Wege, die früher als „Goldene Visa“ bekannt waren:

  • Immobilienkauf ab einem hohen Schwellenwert (früher 500.000 €)
  • Staatsanleihen ab 2.000.000 €
  • Aktien, Fonds oder Bankeinlagen ab einem hohen Schwellenwert (früher etwa 1 Million Euro)

Diese Schwellenwerte existieren nur noch als historische Referenz. Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied bleibt: Bestimmte finanzielle Investitionsrouten laufen formal weiter, allerdings nicht mehr unter dem alten Golden‑Visa‑Label und mit deutlich strengerer Prüfung. Zuständig dafür ist die Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos, kurz UGE‑CE, eine Sondereinheit der spanischen Verwaltung für komplexe wirtschaftliche Vorhaben. Wer über diesen Weg noch eine Aufenthaltserlaubnis anstrebt, muss mit einer viel genaueren Prüfung der Mittelherkunft rechnen als früher.

Für Immobilienkäufer auf Mallorca ändert das die Ausgangslage grundlegend: Ein Kauf ist weiterhin problemlos möglich, löst aber keinen automatischen Aufenthaltstitel mehr aus. Kauf und Aufenthalt sind zwei getrennte Vorgänge geworden, die man auch getrennt planen muss.

Gesetzliche Lage: Was hat die Ley Orgánica 1/2025 geändert? — overview diagram

Betroffene Gruppen: Neuantragsteller, bereits Inhaber, Immobilienkäufer

Wie stark Sie die Abschaffung trifft, hängt vom Zeitpunkt Ihres Vorhabens ab. Drei Szenarien lassen sich klar unterscheiden:

  • Antrag vor dem Stichtag eingereicht: Läuft in der Regel nach altem Recht weiter, sofern die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen sind.
  • Visum bereits erteilt: Bleibt gültig, eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, dazu später mehr.
  • Antrag nach dem 3. April 2025 gestellt: Für diese Fälle besteht keine Aussicht mehr auf eine klassische Golden Visa.

Für Immobilienkäufer heißt das ganz praktisch: Sie können weiterhin eine Finca in Santanyí oder eine Villa in Pollensa erwerben, ohne dass daraus automatisch ein Aufenthaltsrecht entsteht. Der Kauf bleibt attraktiv, gerade als Kapitalanlage oder Feriendomizil, verändert aber Ihre aufenthaltsrechtliche Situation nicht mehr von selbst.

Vorsicht ist bei Anbietern geboten, die weiterhin neue Golden Visa versprechen. Rechtsexperten warnen ausdrücklich davor, solchen Vermittlern zu vertrauen: Wer 2026 noch mit diesem Produkt wirbt, arbeitet entweder mit veralteten Informationen oder handelt betrügerisch.

Profi-Tipp: Zahlen Sie niemals eine Anzahlung oder „Bearbeitungsgebühr“ an einen Vermittler, der ein neues Golden‑Visa‑Verfahren anbietet. Prüfen Sie jede Aussage zuerst auf den offiziellen Seiten des spanischen Außenministeriums.

Kurz-Übersicht: Die praktikabelsten Alternativen 2026

Wer 2026 legal in Spanien residieren möchte, hat je nach Lebenssituation unterschiedliche Wege zur Auswahl. Ruheständler mit passivem Einkommen, Remote‑Arbeiter, Gründer und größere Investoren finden jeweils eine passende Route, allerdings mit sehr unterschiedlichen Anforderungen und Rechten.

AlternativeGeeignet für (Profil)KernerfordernisZeit bis zur AufenthaltserlaubnisArbeitserlaubnisWesentliche steuerliche Folge
Residencia No LucrativaRuheständler, passives EinkommenNachweis ausreichender liquider MittelMehrere MonateNeinSteuerpflicht in Spanien ab 183 Tagen
Digital Nomad VisaRemote‑Arbeiter, ausländische AuftraggeberMindesteinkommen und AuslandsvertragWenige Wochen bis MonateBegrenzt, nur für ausländische KundenMöglicher Zugang zu Sonderregime für Expats
Emprendedor/Startup‑VisumGründer mit innovativem GeschäftsmodellPositiv bewerteter BusinessplanMehrere MonateJa, für das eigene UnternehmenReguläre Körperschafts‑ und Einkommensteuer
Finanzinvestition über UGE‑CEVermögende InvestorenHohe Investitionssumme, geprüfte MittelherkunftMehrere Monate, aufwendige PrüfungNeinSteuerpflicht abhängig vom Aufenthaltsstatus

Die Residencia No Lucrativa passt zu jenen, die von Rente, Kapitalerträgen oder Vermietungseinnahmen leben und in Spanien nicht arbeiten wollen. Das Digital Nomad Visa richtet sich an alle, die remote für Auftraggeber außerhalb Spaniens arbeiten. Wer ein eigenes Unternehmen gründen will, das Innovationscharakter hat, prüft das Emprendedor‑Visum. Und für sehr vermögende Antragsteller bleibt der Weg über die UGE‑CE offen, allerdings mit deutlich höheren Summen und strengerer Prüfung als früher.

Alternativen im Detail: Voraussetzungen, Ablauf, Fristen, Steuerliches

Residencia No Lucrativa

Die Residencia No Lucrativa verlangt den Nachweis ausreichender liquider Mittel, ohne in Spanien arbeiten zu dürfen. Als Orientierungsgröße dient häufig ein staatlich festgelegter Referenzwert für Mindesteinkommen, der jährlich angepasst wird.Zusätzlich benötigen Sie eine private Krankenversicherung ohne Wartezeiten und Selbstbeteiligung, die in Spanien anerkannt ist. Die Bearbeitungsdauer bis zur Registrierung liegt meist bei mehreren Monaten, abhängig vom zuständigen Konsulat.

Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, wird nach spanischem Recht steuerlich ansässig und unterliegt der IRPF, der spanischen Einkommensteuer. Das betrifft auch ausländische Einkünfte und kann eine Meldepflicht über das Modelo 720 für Auslandsvermögen auslösen.

Digital Nomad Visa

Das Digital Nomad Visa richtet sich an Remote‑Arbeiter mit ausländischen Auftraggebern oder Arbeitgebern. Übliche Voraussetzung ist ein nachweisbares ausreichendes Einkommen sowie ein Arbeits- oder Vertragsverhältnis, das überwiegend außerhalb Spaniens besteht. Die Arbeitserlaubnis ist dabei begrenzt: Ein bestimmter Anteil der Tätigkeit muss weiterhin für Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Spaniens erfolgen.

Interessant ist die steuerliche Komponente. Unter bestimmten Voraussetzungen können Antragsteller von Sonderregelungen für Expats profitieren, die die Steuerbelastung in den ersten Jahren senken. Die Verlängerung erfolgt in der Regel jährlich oder alle zwei Jahre, solange die Einkommensvoraussetzungen weiter erfüllt sind.

Emprendedor- beziehungsweise Startup-Visum

Für Gründer zählt vor allem die Qualität des Businessplans. Eine Bewertungsstelle prüft, ob das Vorhaben innovativen Charakter hat und wirtschaftlichen Nutzen für Spanien schafft, etwa durch neue Arbeitsplätze oder regionale Effekte. Diese Prüfung kann mit ENISA verknüpft sein, dem staatlichen Instrument zur Förderung innovativer Unternehmen, und orientiert sich an der spanischen Startup‑Gesetzgebung.

Ein fester Mindestbetrag ist hier weniger entscheidend als der nachweisbare wirtschaftliche Nutzen des Projekts. Prüfer schauen heute genauer auf Arbeitsplätze und regionale Wirkung als auf eine starre Investitionssumme.

Finanzinvestitionsrouten über die UGE-CE

Wer weiterhin über eine reine Kapitalinvestition den Aufenthalt in Spanien anstrebt, landet bei der UGE‑CE. Als grobe Referenzwerte kursieren weiterhin die alten Schwellen, etwa 2.000.000 € für Staatsanleihen oder 1.000.000 € für Aktien, Fonds und Einlagen, allerdings unter deutlich strengeren Bedingungen als früher. Die Herkunft der Mittel wird genauer geprüft, ebenso der wirtschaftliche Nutzen des Vorhabens für Spanien.

Profi-Tipp: Wer über die UGE‑CE einen Antrag plant, sollte die Mittelherkunft lückenlos dokumentieren, von Kontoauszügen bis zu notariellen Nachweisen. Diese Prüfung dauert länger als früher und ist der häufigste Grund für Verzögerungen.

Formulare und Anlaufstellen

Unabhängig von der gewählten Route brauchen Sie meist dieselben Grundlagen: die NIE als steuerliche Identifikationsnummer, das Formular EX‑18 für bestimmte Aufenthaltsanträge sowie das Modelo 790‑012 zur Zahlung der jeweiligen Verwaltungsgebühr. Zuständig sind die Oficina de Extranjería vor Ort beziehungsweise die Unidad de Grandes Empresas für größere Investitionsfälle.

Bestehende Golden Visa: Verlängerung, Modalitätswechsel, Pflichten

Die Abschaffung wirkt nicht rückwirkend. Wer bereits eine Golden Visa besitzt, kann sie in der Regel weiterhin verlängern, solange die ursprünglichen Voraussetzungen erhalten bleiben. Das betrifft vor allem die Investoren, die vor dem 3. April 2025 einen gültigen Antrag gestellt oder ihr Visum bereits erhalten hatten.

Bei der Verlängerung prüfen die Behörden typischerweise folgende Punkte:

  • Die ursprüngliche Investition muss weiterhin bestehen, etwa die Immobilie darf nicht verkauft worden sein.
  • Persönliche Voraussetzungen wie ein einwandfreies Führungszeugnis und ausreichende Krankenversicherung müssen weiter erfüllt sein.
  • Nachweise über tatsächliche oder geplante Aufenthaltszeiten in Spanien können verlangt werden.

Schwieriger wird es, wenn Inhaber die Modalität wechseln wollen, etwa von der Investorenroute zu einer anderen Aufenthaltsform. Solche Wechsel sind rechtlich komplexer geworden, weil die ursprüngliche Rechtsgrundlage nicht mehr existiert. Wer hier unsicher ist, sollte frühzeitig einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, bevor die aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft. Ein verpasster Verlängerungstermin lässt sich später kaum noch reparieren.

Praxis-Checkliste: Konkrete Schritte für die Ansiedlung in Spanien 2026

Wer 2026 tatsächlich nach Spanien ziehen will, sollte strukturiert vorgehen. Die folgende Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:

  1. Dokumente vorbereiten und Angebote prüfen. Sammeln Sie Einkommensnachweise, Versicherungsunterlagen und Führungszeugnis frühzeitig. Zahlen Sie nichts an Anbieter, die ein nicht mehr existierendes Visum bewerben.
  2. NIE beantragen. Die Número de Identificación de Extranjero ist die Voraussetzung für praktisch jede weitere Behördenhandlung in Spanien, vom Immobilienkauf bis zur Steuererklärung.
  3. Empadronamiento durchführen. Die Anmeldung beim örtlichen Rathaus bestätigt Ihren Wohnsitz und wird für viele weitere Anträge benötigt.
  4. EU-Registrierung oder TIE beantragen. EU‑Bürger registrieren sich über das Formular EX‑18, Bürger aus Drittstaaten benötigen die Tarjeta de Identidad de Extranjero.
  5. Krankenversicherung nachweisen. Ohne gültige Absicherung, privat oder über das öffentliche System, ist kaum ein Antrag vollständig.
  6. Bankkonto eröffnen. Für Mietzahlungen, Nebenkosten und spätere Steuerzahlungen unverzichtbar.
  7. Bei Bedarf als Autónomo anmelden oder Firma gründen. Wer in Spanien selbstständig arbeiten will, braucht diesen Schritt vor Aufnahme der Tätigkeit.

Planen Sie ausreichend Zeitpuffer für die Cita Previa ein, den Termin bei den spanischen Behörden, der je nach Region Wochen im Voraus gebucht werden muss. Für EU‑Bürger entfällt zwar die Visumspflicht, nicht aber die Registrierungspflichten ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten.

Profi-Tipp: Buchen Sie die Cita Previa für NIE und Empadronamiento parallel, sobald ein ungefähres Ankunftsdatum feststeht. Wer erst nach der Ankunft mit der Terminsuche beginnt, verliert oft mehrere Wochen.

Sprechen Sie steuerliche Fragen frühzeitig mit einer Gestoría oder einem Steuerberater ab, besonders wenn es um die 183‑Tage‑Regel und mögliche Meldepflichten für Auslandsvermögen geht. Wer den Ablauf eines Immobilienkaufs parallel plant, sollte diese Behördenschritte mit dem Notartermin abstimmen, nicht danach.

Wie sich der Mallorca-Immobilienmarkt seit der Abschaffung verändert hat

Seit der Abschaffung der Golden Visa beobachten wir eine spürbare Verschiebung im Käuferprofil. Wer heute eine Finca im Südosten oder eine Villa in Pollensa sucht, kauft seltener mit dem Hintergedanken an einen automatischen Aufenthaltstitel. Die Nachfrage bleibt stabil, verändert sich aber in der Motivation: mehr Feriendomizile, mehr reine Kapitalanlagen, weniger Kopplung an aufenthaltsrechtliche Pläne.

Das hat auch Folgen für die Due Diligence. Käufer fragen heute genauer nach Tourismuslizenzen, bevor sie eine Ferienimmobilie erwerben, weil die Vermietung ohne gültige Lizenz auf den Balearen empfindlich sanktioniert werden kann. Ebenso wichtig: Wer dauerhaft nach Mallorca ziehen will, sollte die praktische Seite des Empadronamiento nicht unterschätzen, gerade in kleineren Gemeinden im Südosten, wo Termine knapp sein können. Lokale Steuerfragen, etwa zur Grunderwerbsteuer oder zur Vermögenssteuer auf den Balearen, verdienen ebenfalls eine frühe Klärung, am besten vor der Reservierung einer Immobilie und nicht erst beim Notartermin.

Wer sich mit den steuerlichen Aspekten des Immobilienkaufs beschäftigt, merkt schnell: Ein Kauf ohne Aufenthaltsanspruch ist nicht schlechter, nur ehrlicher in der Planung. Genau diese Trennung von Kauf und Aufenthalt halte ich für die wichtigste Lektion aus der Reform. Wer beides von Anfang an getrennt betrachtet, trifft am Ende die solidere Entscheidung, sowohl bei der Immobilie als auch beim Aufenthaltsstatus.

— Renate

So unterstützt Mallorca-immobilien Sie beim sicheren Immobilienkauf

Mallorca-immobilien ist seit 46 Jahren auf dem Inselmarkt tätig und kennt die praktischen Fallstricke, die beim Kauf ohne automatischen Aufenthaltstitel entstehen können, besser als jede allgemeine Ratgeberseite. Wir begleiten Sie bei der Objektsuche, unterstützen Sie beim Ablauf rund um Notar und Grundbuch und beraten Sie zu Vermietungsoptionen, falls Ihre Immobilie zeitweise Einnahmen erzielen soll.

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Wichtig ist uns die klare Abgrenzung: Wir bieten keine Rechtsberatung zu Visa‑ oder Aufenthaltsfragen. Für Themen wie die Residencia No Lucrativa oder das Digital Nomad Visa empfehlen wir immer die Rücksprache mit einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt. Was wir dafür leisten, ist die solide Grundlage für eine der wichtigsten Entscheidungen dabei, die passende Immobilie zu finden, ihre Dokumente korrekt zu prüfen und den Kauf sicher abzuschließen. Wenn Sie konkret über Fincas, Villen oder Appartements auf Mallorca nachdenken, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich zu passenden Objekten in Ihrer bevorzugten Region beraten.

Quellen

Prüfen Sie vor jeder Antragstellung die Originaltexte, nicht nur Ratgeberseiten. Folgende Anlaufstellen sind maßgeblich:

Ergänzend liefert der Auswanderungsleitfaden von Spanienberater.de eine gute Übersicht der Behördenschritte für EU‑Bürger. Wer eine internationale Vergleichsperspektive sucht, findet bei Roltena eine Einordnung ähnlicher Visa‑Alternativen aus anderer Warte.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

FAQ

Wann endet die Golden Visa in Spanien genau?

Die Möglichkeit, eine neue Golden Visa zu beantragen, endete am 3. April 2025 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Ley Orgánica 1/2025. Bereits erteilte Visa bleiben davon unberührt und können weiterhin verlängert werden.

Brauche ich 2026 überhaupt ein Visum, um nach Spanien einzureisen?

Als EU‑Bürger brauchen Sie kein Visum für die Einreise oder den Umzug nach Spanien, müssen sich aber bei einem längeren Aufenthalt registrieren, unter anderem über NIE, Empadronamiento und EU‑Registrierung.

Welche Länder benötigen 2026 kein Visum für die Einreise nach Spanien?

EU‑ und EWR‑Bürger reisen visumsfrei ein, ebenso Angehörige zahlreicher Drittstaaten im Rahmen bestehender Abkommen zur Kurzzeiteinreise. Für einen dauerhaften Aufenthalt gelten davon unabhängige Anforderungen wie die hier vorgestellten Alternativen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Verlängerung einer bestehenden Golden Visa?

Die ursprüngliche Investition muss bestehen bleiben, etwa die Immobilie darf nicht verkauft sein, zusätzlich sind persönliche Voraussetzungen wie Krankenversicherung und einwandfreies Führungszeugnis nachzuweisen. Bei Unsicherheiten lohnt sich frühzeitig der Rat eines auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalts.

Kann ich als Immobilienkäufer auf Mallorca trotzdem noch einen Aufenthaltstitel bekommen?

Direkt über den Immobilienkauf nicht mehr, dafür aber über Alternativen wie die Residencia No Lucrativa oder das Digital Nomad Visa, sofern Sie die jeweiligen Einkommens‑ und Versicherungsvoraussetzungen erfüllen. Mallorca-immobilien unterstützt Sie beim Kauf selbst, während die Aufenthaltsfrage separat mit einem Fachanwalt geklärt werden sollte.

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